Ferienabgeltung auch bei Vollzeitanstellung

Das Personal hat nicht nur Anspruch auf Ferien, sondern auch darauf, dass die Arbeitgeberin während dieser Zeit den Lohn wie sonst bezahlt. Die Ferien dürfen daher nur ausnahmsweise mit einem Zuschlag auf dem laufenden Lohn abgegolten werden. Nach der Rechtsprechung sind Ausnahmen vom Abgeltungsverbot nur bei unregelmässigen Teilzeittätigkeiten zulässig (Bundesgerichtentscheid 129 III 493 vom 25. Juni 2003). Nun hat das Bundesgericht letztes Jahr das Abgeltungsverbot weiter gelockert. Ferienabgeltung auch bei Vollzeitanstellung weiterlesen