Viele Klienten verfügen nur über ein Smartphone, haben aber keinen Heimcomputer mehr. Daher würden viele lieber via WhatsApp und Co. kommunizieren als per E-Mail. Lassen sich in Zukunft auch Prozesse via Smartphone führen? Bei einfachen Rechtsproblemen wäre es denkbar. So wäre es durchaus vorstellbar, im Rechtsöffnungsverfahren zur Beseitigung eines Rechtsvorschlages gegen einen Zahlungsbefehl Antrag und Rechtsöffnungstitel via App auf eine Plattform der Gerichte hochzuladen. Derzeit sind wir aber noch weit entfernt von solchen Lösungen. Was die Digitalisierung der Justiz noch bringen wird, lässt sich nicht abschätzen. Sicher ist nur, dass mehr Offenheit an der Zeit ist. Gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR kann die digitale Signatur schon heute die handschriftliche Unterschrift ersetzen. Einfache Lösungen für Konsumentinnen und Konsumenten werden denn auch angeboten (vgl. Skribble.com der Swisscom). Nur Justiz und Anwaltschaft nehmen das in der Praxis kaum zur Kenntnis und tun sich schwer mit Neuerungen. Sie sollten sich endlich offen zeigen. Das Projekt Justitia 4.0 darf nicht stecken bleiben.
Klage via App – Abweisung auf richterlichen Knopfdruck! Tönt nur vermeintlich unseriös. Ein Urteilsdispositiv würde in vielen Fällen genügen, solange eine Urteilsbegründung doch noch beantragt werden kann.