
Unterbrechung des Kausalzusammenhangs auch beim Gang zum Bus
Eine ortsunkundige Mutter mit fünfjährigem Kind und zwei Tragtaschen handelt unvorsichtig, wenn sie ausserorts eine Strasse mit eingeschränkten Sichtverhältnissen und regem Verkehr überquert, auch wenn dies der einzige Weg zu einer nahegelegenen Bushaltestelle ist. Unter solchen Umständen ist es in den Augen des Bundesgerichts jedenfalls nicht willkürlich, dass die Vorinstanz entschieden hat, der Halter sei aufgrund des groben Verschuldens der Fussgängerin von jeder Haftung befreit. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs auch beim Gang zum Bus weiterlesen