
Prozessführung via Smartphone
Viele Klienten verfügen nur über ein Smartphone, haben aber keinen Heimcomputer mehr. Daher würden viele lieber via WhatsApp und Co. kommunizieren als per E-Mail. Lassen sich in Zukunft auch Prozesse via Smartphone führen? Bei einfachen Rechtsproblemen wäre es denkbar. So wäre es durchaus vorstellbar, im Rechtsöffnungsverfahren zur Beseitigung eines Rechtsvorschlages gegen einen Zahlungsbefehl Antrag und Rechtsöffnungstitel via App auf eine Plattform der Gerichte hochzuladen. Derzeit sind wir aber noch weit entfernt von solchen Lösungen. Was die Digitalisierung der Justiz noch bringen wird, lässt sich nicht abschätzen. Sicher ist nur, dass mehr Offenheit an der Zeit ist. Gemäss Art. 14 Abs. … Prozessführung via Smartphone weiterlesen