Die IV-Stelle Aargau versucht es immer wieder, obwohl sie vom Versicherungsgericht regelmässig zurückgepfiffen wird. Der Sachverhalt ist von Amtes wegen abzuklären. Soll ein Versicherungsfall von der IV ohne Einholung eines externen Gutachtens entschieden werden, so sind an die Beweiswürdigung strenge Anforderungen zu stellen. Ein umfassender und tiefschürfender Bericht eines Facharztes der betroffenen Person kann nicht bloss aufgrund eines oberflächlichen RAD-Berichtes weggewischt werden. Wie das Versicherungsgericht des Kantons Aargau in einem Urteil vom 5. Februar 2021 erneut bestätigt hat, gelten strenge Anforderungen an reine Aktenbeurteilungen durch versicherungsinterne Ärzte. Im zu beurteilenden Fall wurden diese Voraussetzungen bei weitem nicht erfüllt, weshalb die … fachfremder RAD-Arzt der IV-Stelle ersetzt keinen Gutachter weiterlesen